Zweck: Verfassung einer Habilitation oder einer habilitationsadäquaten Leistung an der Universität St.Gallen
Antragsberechtigte:
- Nachwuchsforschende, die über einen Doktortitel verfügen bzw. diesen in den nächsten sechs Monaten erwerben werden.
- Nachwuchsforschende mit abgeschlossenem Doktorat (PhD), die nicht an der Universität St.Gallen tätig sind, müssen ihren Doktortitel maximal zwei Jahre vor dem Datum der Einreichfrist der HSG-Forschungskommission erworben haben.
Förderumfang:
- eigenes Salär
- Kongresskostenunterstützung von CHF 2'500 p.a.
- unentbehrliche Forschungskosten
- Arbeitsplatz und IT-Ausstattung
Förderdauer: max. 36 Monate
Antragsunterlagen:
- Antragsformular
- Forschungsplan
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Kopien der Master- und Promotionszeugnisse
- Einladungsschreiben mindestens einer Professorin oder eines Professors der Universität St.Gallen
- nur für Gesuchstellende ohne abgeschlossenes Doktorat: Schreiben der PhD-Betreuungsperson, das über den Stand der Arbeit und das Datum der letzten abzulegenden Prüfungsleistung Auskunft gibt.
Eingabetermine: 15. Januar, 1. März, 1. September, 2. November
Evaluation durch: Forschungskommission der Universität St.Gallen
Bitte beachten Sie die Details der Ausführungsbestimmungen (rechts unter Downloads). Wir empfehlen, vor der Antragsstellung einen Beratungstermin mit der Geschäftsstelle der Forschungskommission zu vereinbaren.